Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe berät
und begleitet junge
Menschen im gesamten Strafverfahren. Sie wird durch die Polizei und die
Staatsanwaltschaft über die Einleitung eines Verfahrens informiert.
Die Jugendgerichtshilfe ist zuständig für Jugendliche (14-18
Jahre) und
Heranwachsende (18-21 Jahre), da für beide Gruppen ein spezielles
Jugendstrafrecht Anwendung finden kann (gem. §1JGG).
Im Jugendstrafrecht steht der
junge Mensch im
Mittelpunkt des Verfahrens, nicht allein die Straftat.
Die Jugendgerichtshilfe bietet in
unterschiedlichen Situationen notwendige Hilfe an. Hierzu können
beispielsweise
gehören:
- Beratung bei
schulischen oder beruflichen Problemen
- Hilfen bei
Problemen innerhalb der Familie
- Beratung und
Vermittlung bei notwendigen Therapien
- Unterstützung
in der jeweiligen persönlichen Situation
Eine weitere Aufgabe der
Jugendgerichtshilfe ist
es, im Rahmen des Strafverfahrens dem Gericht und der
Staatsanwaltschaft ein
Bild der familiären und persönlichen Entwicklung, sowie der
momentanen
Situation der Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden zu vermitteln.
Darüber hinaus nimmt die Jugendgerichtshilfe an
möglicherweise stattfindenden
Gerichtsverhandlungen teil und unterbreitet dem Gericht
pädagogisch sinnvolle
Vorschläge zur Urteilsfindung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es vielfach möglich, mit
Zustimmung der
Staatsanwaltschaft ein gerichtliches Verfahren zu umgehen.
Zuständige
Mitarbeiter u.
Mitarbeiterinnen:
Horst
Schäfer
Claudia Ludwig
(T. 02235/985930)
Petra Strack
(02235/952256)